Verbandsvorstand legt Berufung im Fall SVG Bebelsheim-Wittersheim ein

Der Verbandsvorstand des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) hat Berufung gegen Teile des Urteils der Verbandsspruchkammer im Fall SVG Bebelsheim-Wittersheim eingelegt. Aus Sicht des Verbandsvorstandes entspricht das Urteil gegen den Verein nicht dem sportrechtswidrigen Verhalten der SVG Bebelsheim-Wittersheim.

Konkret geht es bei der Berufung um diese Entscheidungen: Die SVG Bebelsheim-Wittersheim wurde wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern (massive Beleidigung des Schiedsrichters) und des tätlichen Angriffs eines Zuschauers auf den Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 1.500 € sowie einer Platzsperre für drei Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 belegt.

Über die Berufung entscheidet das Verbandsgericht.

Unabhängig von der sportgerichtlichen Würdigung, gibt es strafrechtliche Ermittlungen in dem Fall durch staatliche Behörden.

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