Ehrenamtspauschale
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Infos zur Ehrenamtspauschale
Seit dem Jahr 2026 wurde die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr angehoben. Wer sich nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein oder einer anderen gemeinnützigen Organisation engagiert, kann Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.
Von der Ehrenamtspauschale profitieren unter anderem Vorstandsmitglieder, Kassierer, Schriftführer, Platzwarte oder andere ehrenamtlich Tätige, die sich in Sportvereinen oder anderen gemeinnützigen Organisationen engagieren. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung dient.
Die Ehrenamtspauschale ist ein jährlicher Freibetrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung einmalig oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird. Auch wer seine ehrenamtliche Tätigkeit nur für einen Teil des Jahres ausübt, kann den vollen Freibetrag in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Vereine ihren Ehrenamtlichen unter bestimmten Voraussetzungen entstandene Auslagen, beispielsweise für Fahrt- oder Telefonkosten, steuerfrei erstatten.
Ebenfalls erhöht wurde die Übungsleiterpauschale. Sie liegt seit 2026 bei 3.300 Euro pro Jahr (zuvor 3.000 Euro) und gilt für bestimmte Tätigkeiten, etwa als Trainer, Übungsleiter oder Ausbilder. Wichtig: Für dieselbe Tätigkeit kann entweder die Ehrenamtspauschale oder die Übungsleiterpauschale genutzt werden – eine Kombination beider Freibeträge ist nicht möglich.
Die Anhebung der Freibeträge ist ein wichtiges Signal der Anerkennung für die Millionen Menschen, die sich in Deutschland ehrenamtlich engagieren. Gerade im Sport wären viele Angebote ohne ihren Einsatz nicht denkbar. Die höheren Freibeträge tragen dazu bei, dieses Engagement auch finanziell besser zu würdigen.