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Viel gefragte und wichtige Formulare, Informationen und Veröffentlichungen stehen hier als Serviceleistung zum Download bereit.

Passwesen

Bitte die ersten drei Dokumente ausfüllen und nach Beantragung 2 Jahre bei Ihnen im Verein archivieren! Das Dokument Datenschutzinformationen zum Spielrechtsantrag und Spielbetrieb in DFBnet dient zur Information.

 
A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann der SFV eine Spielberechtigung für Herrenmannschaften ihres Vereins erteilen. Die Spielberechtigung für Juniorenmannschaften bleibt daneben bestehen. Weitere Regelungen zur Spielberechtigung für Junioren/Juniorinnen in Aktiven-Mannschaften finden sich in § 21 der Spielordnung.
 
 

Neuer digitaler Zustimmungsprozess

Es gibt einen neuen Prozessablauf beim Zweitspielrecht. Die Zustimmung des Stammvereins bei den o.g. Zweitspielrechten muss zwingend über das DFBnet erfolgen. Diese Umsetzung wurde aufgrund der DFB-Ordnungsänderung des § 10 der DFB-Spielordnung zum 01.07.2025 notwendig. In der Ziffer 5.4. ist die Zustimmung seither wie folgt festgelegt: „Der Stammverein stimmt der Erteilung des Zweitspielrechts über das DFBnet zu“.

Konkret bedeutet dies, dass der Stammverein mit der Beantragung eines Zweitspielrechts im Aktiven – und Jugendbereich mit einem Vorgangsdokument darüber informiert wird, dass er seine Zustimmung (oder Ablehnung) über das DFBnet in der Antragsstellung Online innerhalb einer Frist (längstens 14 Tage) vorzunehmen hat.

Antrag – Zweitspielrecht für Pendler und KLB

Bitte beachten Sie, dass für die unten aufgeführten Anträge – vor der Einreichung im DFBnet – die Genehmigung des Kreises, des Leiters der Ü-Fußball-Kommission oder der Vorsitzenden des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball eingeholt werden muss.

Antrag – Zweitspielrecht Ü-Bereich

Antrag – Zweitspielrecht Jugendbereich

Weitere Formulare