Verbandsspruchkammer fällt Urteil im Fall SVG Bebelsheim-Wittersheim

Nach den Vorkommnissen um das Meisterschaftsspiel der Landesliga Ost zwischen der SVG Bebelsheim-Wittersheim und dem SV Kirrberg am 5. Mai 2024, hat die Verbandsspruchkammer nach einer mündlichen Verhandlung ein Urteil gefällt. Beim Spiel wurde der Schiedsrichter von einem Zuschauer, der zugleich Spielerlaubnis für die SVG Bebelsheim-Witterheim hat, angegriffen und schwer verletzt.

Die SVG Bebelsheim-Wittersheim wird wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern (massive Beleidigung des Schiedsrichters) und des tätlichen Angriffs eines Zuschauers auf den Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 1.500 € sowie einer Platzsperre für drei Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 belegt. Der Austragungsort dieser Pflichtspiele muss sich außerhalb der Gemeinde Mandelbachtal befinden. Zudem hat die SVG Bebelsheim-Wittersheim die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die nächsten acht Pflichtspiele der SVG Bebelsheim-Wittersheim durch eine neutrale Person, die jeweils vom Vorsitzenden des Verbandsspielausschusses zu bestimmen ist, zu beobachten sind. Das Spiel wird mit 1:1 für den SV Kirrberg gewertet.

Der Spieler der SVG Bebelsheim-Wittersheim, der den Schiedsrichter als Zuschauer angegriffen und schwer verletzt hat, wird bis zum 11.05.2028 gesperrt. Außerdem wird er für den gleichen Zeitraum mit einem Verbot belegt, ein Amt im SFV sowie im gesamten Zuständigkeitsbereich des SFV, insbesondere bei der SVG Bebelsheim-Wittersheim, zu bekleiden.

Darüber hinaus hat die Verbandsspruchkammer den Antrag auf Ausschluss des Spielers aus dem Saarländischen Fußballverband gestellt. Den Antrag wird das Gremium in seiner nächsten Sitzung beraten.

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