Schiedsrichter im SFV
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Rund 58.000 Schiedsrichter/innen leiten Woche für Woche deutschlandweit Fußballspiele. Allein im Saarland sorgen rund 1.100 Unparteiische – entweder allein oder im Gespann – dafür, dass wöchentlich rund 800 Spiele einen geregelten Ablauf finden. Man sieht: Ohne Schiedsrichter geht es nicht! Auch sie gehören zur großen Fußballfamilie und verdienen jederzeit den nötigen Respekt für ihre Tätigkeit, im Großen wie im Kleinen.
Der SFV ist stets auf der Suche nach engagierten Personen, die sich für eine Schiedsrichtertätigkeit interessieren. Alle im Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sind zudem verpflichtet, ausreichend Schiedsrichter zu stellen. Die Anzahl hängt von der Spielklasse und der Zahl der teilnehmenden Mannschaften ab (sog. Schiedsrichtersoll).
Spesensätze
Lehrabende
Alle Schiedsrichter sind verpflichtet, regelmäßig Lehrabende und weitere Lehrveranstaltungen zu besuchen. Ein Schiedsrichter zählt auch nur dann zum Soll seines Vereins, wenn er eine ausreichende Anzahl an Lehrabenden besucht hat.
Fortbildung und Qualifizierung
Um kontinuierlich die Qualität der Spielleitungen zu verbessern und um sie auf den nächsten Schritt auf der Karriereleiter vorzubereiten, werden talentierte und leistungsstarke Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bereits früh Teil eines Nachwuchsförderkonzepts.
Nachdem sich ein Schiedsrichter in einer ausreichenden Anzahl an Spielleitungen in der Gruppe beweisen konnte und die nötige körperliche Fitness und die notwendige Einstellung für die gewissenhafte Ausübung seines Hobbys mitbringt, kann er vom zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss in den Förderkader des Kreises aufgenommen werden. Im Rahmen des Förderkaders werden die Fähigkeiten der Teilnehmer durch intensive Regelschulungen, Trainingseinheiten, Lehrgänge und die Analyse eigener Spielleitungen weiter verbessert.
Beweist sich ein Kandidat auf Kreisebene, kann er vom Verbandsschiedsrichterausschuss zum Lehrgang des Landesförderkaders eingeladen werden. Nach einem Vorbereitungslehrgang und unter Voraussetzung des erfolgreichen Ablegens der praktischen und theoretischen Leistungsprüfungen, messen sich die Teilnehmer in der sog. Nachwuchsrunde. Wer dabei in seinen Spielleitungen gute Leistungen erzielt, winkt der Aufstieg in die Verbandsliga.
Geeignete Schiedsrichter werden in der Folge von individuellen Coaches weiterhin betreut, um stetige Verbesserungen zu erzielen – und vielleicht noch den ein oder anderen Klassenaufstieg herbeizuführen!
Die Vorgaben hinsichtlich der Qualifizierung der Schiedsrichter finden sich in den Qualifizierungsrichtlinien.
Leistungsklassen und Ziffer
Die saarländischen Schiedsrichter sind je nach persönlichem Leistungsstand in verschiedene Leistungsklassen (I bis IV) eingeteilt. Diese Leistungsklassen bestimmen, in welchen Spielen sie eingesetzt werden können. Ein Schiedsrichter, der ein Spiel in der Landesliga pfeift, benötigt beispielsweise eine Qualifikation der Leistungsklasse II.
Die ca. 50 besten saarländischen Schiedsrichter pfeifen in der Leistungsklasse I (sog. Ziffer). Nur ihnen ist es vorbehalten, Spiele der Verbands- und Saarlandliga zu leiten und überregional als Schiedsrichter eingesetzt zu werden. Eine aktuelle Liste der Ziffer-Schiedsrichter findet sich im SAARFUSSBALL Schiedsrichter-Sonderheft.
Schiedsrichtersoll
Vereinswechsel von Schiedsrichtern
Um den Vereinen eine bessere Planungssicherheit im Bereich ihres Schiedsrichtersolls zu geben und das Abwerben von Schiedsrichtern etwas einzudämmen, gelten gemäß § 20 der SFV-Schiedsrichterordnung die folgenden Wechselmodalitäten für Schiedsrichter:
Will ein Schiedsrichter seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als Schiedsrichter abmelden und zusammen mit dem neuen Verein bei der SFV-Geschäftsstelle den Vereinswechselantrag mit dem dafür vorgesehenen Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30.06. einreichen.
Der Vereinswechsel eines Schiedsrichters ist nur einmal pro Spieljahr zulässig.
Bei der Abmeldung des Schiedsrichters und vor Stellung des Wechselantrages ist vom aufnehmenden Verein stets eine Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro an den abgebenden Verein zu zahlen. In dem Formular hat der abgebende Verein die Abmeldung und den Erhalt der Entschädigung vor dem 30.06. zu bestätigen.
Erfolgt der Nachweis der Entschädigungszahlung durch den aufnehmenden Verein nicht, wird dem Wechsel im darauffolgenden Jahr zum 01.07. stattgegeben.
In besonderen Ausnahmefällen entscheidet der Saarländische Fußball Verband nach sportlichen Gesichtspunkten.