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Viel gefragte und wichtige Formulare, Informationen und Veröffentlichungen stehen hier als Serviceleistung zum Download bereit.

Passwesen

Bitte die ersten drei Dokumente ausfüllen und nach Beantragung 2 Jahre bei Ihnen im Verein archivieren! Das Dokument Datenschutzinformationen zum Spielrechtsantrag und Spielbetrieb in DFBnet dient zur Information.

 
A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann der SFV eine Spielberechtigung für Herrenmannschaften ihres Vereins erteilen. Die Spielberechtigung für Juniorenmannschaften bleibt daneben bestehen. Weitere Regelungen zur Spielberechtigung für Junioren/Juniorinnen in Aktiven-Mannschaften finden sich in § 21 der Spielordnung.
 
 
 

Bitte beantragen Sie ein Zweitspielrecht aufgrund der wechselnden Aufenthaltsorte im DFBnet/PassOnline mit den erforderlichen Unterlagen gemäß §29 c Nr.2 der Spielordnung und senden Sie die Unterlagen gleichzeitig an den Kreisvorsitzenden zur Bestätigung.

 

Bitte beantragen Sie das Zweitspielrecht schriftlich vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes beim Leiter der Kommission Ü-Fußball und stellen Sie es gleichzeitig im DFBnet/PassOnline ein. Sie verlieren durch dieses Zweitspielrecht nicht die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ihres Stammvereins. Zweitspielrechte können auch in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar (Wechselperiode II) für Pflichtspiele beantragt werden.

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