Wechselfristen und Abmeldung

Sommerwechselfrist

07. – 31.08.

Abmeldung in Schriftform oder per stellv. Abmeldung bis 30.06

 

Winterwechselfrist

01. – 31.01.

Abmeldung in Schriftform oder per stellv. Abmeldung bis 31.12

 

Wartefristen

Wartefristen bei Aktiven aufgrund

Antragstellung vor der Wechselfrist: 01.07. (WP I) bzw. 01.01. (WP II)

Antragsstellung nach der Wechselfrist oder verspätete Abmeldung: 01.11. des folgenden Spieljahres

Nicht- Zustimmung im Sommer bis spätestens 01.11.

 

Wartefrist bei A – bis D-Junioren aufgrund

Verspätete Abmeldung: 3 Monate ab Abmeldedatum

Nicht-Zustimmung: 6 Monate ab Tag der Abmeldung (im Sommer bis spätestens 01.11.)

 

Wartefristen bei E-Junioren aufgrund

Verspätete Abmeldung: 3 Monate ab Abmeldedatum

Bei den F- und G-Junioren gibt es keine Wartefristen.

 

Nachträgliche Zustimmung

Wartefristen aufgrund von Nicht-Zustimmung können innerhalb der Wechselfristen unter folgenden Voraussetzungen aufgehoben werden, wenn die nachträgliche Zustimmung innerhalb der Wechselfrist durch den aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt wird.

Voraussetzung:

Einigung zwischen beiden Vereinen (Nachweis erforderlich) oder

Zahlung des festgeschriebenen Entschädigungsbetrags gemäß § 67 der Spielordnung oder §12 der Jugendordnung (nur in WP I)