Wechselfristen und Abmeldung
Sommerwechselfrist
07. – 31.08.
Abmeldung in Schriftform oder per stellv. Abmeldung bis 30.06
Winterwechselfrist
01. – 31.01.
Abmeldung in Schriftform oder per stellv. Abmeldung bis 31.12
Wartefristen
Wartefristen bei Aktiven aufgrund
Antragstellung vor der Wechselfrist: 01.07. (WP I) bzw. 01.01. (WP II)
Antragsstellung nach der Wechselfrist oder verspätete Abmeldung: 01.11. des folgenden Spieljahres
Nicht- Zustimmung im Sommer bis spätestens 01.11.
Wartefrist bei A – bis D-Junioren aufgrund
Verspätete Abmeldung: 3 Monate ab Abmeldedatum
Nicht-Zustimmung: 6 Monate ab Tag der Abmeldung (im Sommer bis spätestens 01.11.)
Wartefristen bei E-Junioren aufgrund
Verspätete Abmeldung: 3 Monate ab Abmeldedatum
Bei den F- und G-Junioren gibt es keine Wartefristen.
Nachträgliche Zustimmung
Wartefristen aufgrund von Nicht-Zustimmung können innerhalb der Wechselfristen unter folgenden Voraussetzungen aufgehoben werden, wenn die nachträgliche Zustimmung innerhalb der Wechselfrist durch den aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt wird.
Voraussetzung:
Einigung zwischen beiden Vereinen (Nachweis erforderlich) oder
Zahlung des festgeschriebenen Entschädigungsbetrags gemäß § 67 der Spielordnung oder §12 der Jugendordnung (nur in WP I)