1. Amateurspieler wird Vereinsmitglied und füllt Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis aus
    • Je nach Antragsart ggf. zusätzliche Unterlagen notwendig
  2. Verein füllt entsprechenden Antrag im DFBnet gemäß Angaben von Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis aus
  3. Spielerlaubnis wird grundsätzlich bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen mit Antragseingang erteilt
  4. Verein archiviert Unterlagen für mind. 2 Jahre
    • SFV führt im Zweifel Stichproben durch

Die Unterlagen müssen vor der Antragstellung vorliegen!

Erstausstellung

  • Erforderliche Unterlagen:
    • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (inkl. Datenschutzhinweise)
    • Geburtsurkunde bzw. Ausweisdokument
    • Spielerfoto
    • Meldebescheinigung der Familie (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahre)
    • Zusatzerklärung (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahre)
    • Einwilligungserklärung bzgl. fussball.de

Vereinswechsel (National, International)

  • Erforderliche Voraussetzungen:
    • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (inkl. Datenschutzhinweise)
    • Abmeldung beim abgebenden Verein (alternativ Abmeldenachweise oder Vollmacht zur stellv. Abmeldung)
    • Spielerfoto liegt vor
    • Einwilligungserklärung bzgl. fussball.de
  • Zusätzliche Unterlagen bei internationalen Vorgängen:
    • Ausweisdokument
    • Meldebescheinigung der Familie (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahren)
    • Zusatzerklärung (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahren)

Infos zu Spielberechtigungen für Minderjährige aus dem Ausland:

https://www.dfb.de/ueber-uns/der-dfb/internationale-transfers/transfers-von-minderjaehrigen-/-gesuche

Abmeldung

  • Per Einschreiben mit Rückschein
  • Per Abmeldung durch den aufnehmenden Verein (stellvertretende Abmeldung)
  • Mit einer schriftlichen Abmeldebestätigung, die vom bisherigen Verein gestempelt und unterschreiben ist
  • Abgebender Verein muss innerhalb von 14 Tagen die Abmeldung im DFBnet unter Eintragung folgender Daten vornehmen:
    • Abmeldedatum
    • Zustimmung/Nicht-Zustimmung
    • Letztes Pflichtspiele
  • Mit Abmeldung der Spielberechtigung erlischt nicht zwangsläufig die Vereinsmitgliedschaft