- Amateurspieler wird Vereinsmitglied und füllt Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis aus
- Je nach Antragsart ggf. zusätzliche Unterlagen notwendig
- Verein füllt entsprechenden Antrag im DFBnet gemäß Angaben von Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis aus
- Spielerlaubnis wird grundsätzlich bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen mit Antragseingang erteilt
- Verein archiviert Unterlagen für mind. 2 Jahre
- SFV führt im Zweifel Stichproben durch
Die Unterlagen müssen vor der Antragstellung vorliegen!
Erstausstellung
- Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (inkl. Datenschutzhinweise)
- Geburtsurkunde bzw. Ausweisdokument
- Spielerfoto
- Meldebescheinigung der Familie (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahre)
- Zusatzerklärung (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahre)
- Einwilligungserklärung bzgl. fussball.de
Vereinswechsel (National, International)
- Erforderliche Voraussetzungen:
- Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (inkl. Datenschutzhinweise)
- Abmeldung beim abgebenden Verein (alternativ Abmeldenachweise oder Vollmacht zur stellv. Abmeldung)
- Spielerfoto liegt vor
- Einwilligungserklärung bzgl. fussball.de
- Zusätzliche Unterlagen bei internationalen Vorgängen:
- Ausweisdokument
- Meldebescheinigung der Familie (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahren)
- Zusatzerklärung (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahren)
Infos zu Spielberechtigungen für Minderjährige aus dem Ausland:
Abmeldung
- Per Einschreiben mit Rückschein
- Per Abmeldung durch den aufnehmenden Verein (stellvertretende Abmeldung)
- Mit einer schriftlichen Abmeldebestätigung, die vom bisherigen Verein gestempelt und unterschreiben ist
- Abgebender Verein muss innerhalb von 14 Tagen die Abmeldung im DFBnet unter Eintragung folgender Daten vornehmen:
- Abmeldedatum
- Zustimmung/Nicht-Zustimmung
- Letztes Pflichtspiele
- Mit Abmeldung der Spielberechtigung erlischt nicht zwangsläufig die Vereinsmitgliedschaft