Amateurspieler wird Vereinsmitglied und füllt Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis aus
Je nach Antragsart ggf. zusätzliche Unterlagen notwendig
Verein füllt entsprechenden Antrag im DFBnet gemäß Angaben von Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis aus
Spielerlaubnis wird grundsätzlich bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen mit Antragseingang erteilt
Verein archiviert Unterlagen für mind. 2 Jahre
SFV führt im Zweifel Stichproben durch
Die Unterlagen müssen vor der Antragstellung vorliegen!
Erstausstellung
Erforderliche Unterlagen:
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (inkl. Datenschutzhinweise)
Geburtsurkunde bzw. Ausweisdokument
Spielerfoto
Meldebescheinigung der Familie (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahre)
Zusatzerklärung (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahre)
Einwilligungserklärung bzgl. fussball.de
Vereinswechsel (National, International)
Erforderliche Voraussetzungen:
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (inkl. Datenschutzhinweise)
Abmeldung beim abgebenden Verein (alternativ Abmeldenachweise oder Vollmacht zur stellv. Abmeldung)
Spielerfoto liegt vor
Einwilligungserklärung bzgl. fussball.de
Zusätzliche Unterlagen bei internationalen Vorgängen:
Ausweisdokument
Meldebescheinigung der Familie (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahren)
Zusatzerklärung (für ausländische Spieler zwischen 10 und 18 Jahren)
Infos zu Spielberechtigungen für Minderjährige aus dem Ausland:
Abmeldung
Per Einschreiben mit Rückschein
Per Abmeldung durch den aufnehmenden Verein (stellvertretende Abmeldung)
Mit einer schriftlichen Abmeldebestätigung, die vom bisherigen Verein gestempelt und unterschreiben ist
Abgebender Verein muss innerhalb von 14 Tagen die Abmeldung im DFBnet unter Eintragung folgender Daten vornehmen:
Abmeldedatum
Zustimmung/Nicht-Zustimmung
Letztes Pflichtspiele
Mit Abmeldung der Spielberechtigung erlischt nicht zwangsläufig die Vereinsmitgliedschaft