Playing Down
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Da die körperliche Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen gerade in der Pubertät unterschiedlich schnell verläuft, führt dies oftmals zu großen biologischen Reifeunterschieden. Spielern mit einer starken Entwicklungsverzögerung sollen durch das „Playing down“ größere Chancen auf eine adäquate Förderung und Partizipation am Fußballsport geboten werden. Es soll vermieden werden, dass Kinder aufgrund der verzögerten Entwicklung nicht mehr so häufig beim Fußballspiel zum Einsatz kommen und dadurch die Lust am Fußball verlieren („Drop-out“-Problematik).
Das „biologische Alter“, d.h. der Entwicklungszustand, der in Frage kommenden Spieler kann auf recht einfache, aber verlässliche Weise nach dem sogenannten MIRWALD-Verfahren bestimmt werden. Liegt dieses biologische Alter mehr als ein Jahr unter dem eines Jahrgangs, so kann dem Spieler eine Spielberechtigung für die nächste niedrigere Altersklasse („Playing down“) erteilt werden.
Beim MIRWALD-Verfahren werden die Körperlänge, die Oberkörperlänge und das Gewicht gemessen. Die Messwerte werden in das Auswertungsprogramm eingegeben. Das Programm berechnet das biologische Alter und gibt an, ob eine Niederigerstufung beantragt werden kann. Eine Beschreibung der Messungen sowie das Auswertungsprogramm kann aus den Anhängen auf der rechten Seite heruntergeladen werden.
Wird ein Ergebnis als antragsberechtigt ausgewiesen, füllt der Verein das Antragsformular (ebenfalls an der oben angegebenen Stelle hinterlegt) aus und sendet es an die Geschäftsstelle. Diese vereinbart einen Termin, an dem der Spieler auf der Geschäftsstelle mit geeichten Geräten nochmals vermessen wird. Bei entsprechenden Messwerten kann die Niedrigerstufung unmittelbar vor Ort im DFBnet vermerkt und der Spieler kann ab diesem Tag in der jüngeren Altersklasse eingesetzt werden. Er verliert dabei aber die Spielberechtigung für seine ursprüngliche Altersklasse.
Diese Niedrigerstufung wird nur für eine Saisonhälfte (01.07. – 31.12. bzw. 01.01. – 30.06.) ausgestellt. Im gegebenen Fall muss sie für die nächste Saisonhälfte erneut beantragt werden. Für die erste Saisonhälfte (01.07. – 31.12.) muss die Antragsstellung bis zum 30.09. erfolgen, für die zweite Saisonhälfte bis zum 28.02.
Da es sich um eine Spielberechtigungsänderung handelt, fällt gemäß Gebührenordnung des SFV eine Gebühr von 5 € an.
Für weitere Informationen zum Playing down sowie Erklärvideos zum Messvorgang kann man im Internet unter „playing down“ oder unter „mirwald-methode“ googeln.