Zum 1. Januar 2026 treten umfassende steuerliche und rechtliche Erleichterungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine in Kraft. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Steueränderungsgesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Kernstück der Neuregelung ist die Erhöhung der steuerfreien Pauschalen: Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von bisher 840 auf 960 Euro. Damit bleiben entsprechende Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten künftig bis zu diesen Beträgen steuerfrei.
Zudem wird das Haftungsprivileg ausgeweitet. Bisher galten Haftungserleichterungen nur für Ehrenamtliche, die bis zu 840 Euro im Jahr für ihre Tätigkeit erhielten. Künftig sind diese Erleichterungen auch dann wirksam, wenn jährlich bis zu 3.300 Euro gezahlt werden. Dadurch sollen mehr Engagierte vor rechtlichen Risiken geschützt werden.
Auch kleinere Vereine profitieren vom neuen Gesetz. Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 Euro angehoben. Gleichzeitig entfällt für Vereine mit Gesamteinnahmen von bis zu 100.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Dies soll die bürokratischen Anforderungen spürbar senken.
Eine weitere Neuerung ist die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützig. Damit können entsprechende Angebote künftig steuerlich begünstigt werden. Begründet wird dies mit der Förderung von Teamgeist, Reaktionsvermögen und sozialen Kompetenzen.
Zudem gefährdet der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch Vereine künftig nicht mehr deren Gemeinnützigkeit. Ziel ist es, Vereine zur Beteiligung an der Energiewende zu ermutigen.


